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Regionale Updates zu Martin-Luther-Straße, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 und Bad Oeynhausen. Kostenlos, direkt ins Postfach.
In Ortsteil Lohe wird das Baugebiet Martin-Luther-Straße, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 geplant. Der Bebauungsplan wird derzeit geändert. Die Festsetzungen können sich deshalb noch ändern. Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe zur Vergabe einzelner Grundstücke vor.
Dokumentstand: Entwurf dokumentiert
Der Planentwurf lag vom 27. April bis einschließlich 29. Mai 2026 öffentlich aus. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 betrifft den früheren Standort des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Lohe. Auf dem 809 Quadratmeter großen Flurstück 31 soll Planungsrecht für ein reines Wohngebiet geschaffen werden. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Bad Oeynhausen.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier ist ein Vollgeschoss erlaubt, also ebenerdiges Wohnen wie beim Bungalow, je nach Plan mit nutzbarem Dachgeschoss obendrauf. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,5 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 250 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Die Kennzahlen beziehen sich auf die verlinkte Entwurfszeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 für Flurstück 31. Die Zeichnung vom 3. Februar 2026 sieht im Änderungsbereich eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,5, ein Vollgeschoss und offene Bauweise vor. Die Kennzeichnung „Entwurf“ beschreibt diese Dokumentfassung. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Weitere amtliche Originalquelle öffnen (PDF)
Für das Baugebiet Martin-Luther-Straße, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 ist ein Planungsverfahren belegt. Daraus lässt sich keine Verfügbarkeit von Grundstücken ableiten. Bitte bei der Stadt Bad Oeynhausen nachfragen.
Zulässig sind bis zu 1 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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