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Die kommunalen Grundstücke waren 500 bis 750 m² groß. Die letzten beiden Grundstücke wurden im Januar 2022 verkauft. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Die kommunale Vergabe ist abgeschlossen.
Das Baugebiet Rümeland liegt in Hillentrup westlich der Hauptstraße (L 961). Die kommunalen Grundstücke waren 500 bis 750 m² groß. Die letzten beiden Grundstücke wurden im Januar 2022 verkauft. Die Gemeinde bezeichnet das Gebiet inzwischen als vollständig verkauft. Quelle zur Beschreibung
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Die Traufe ist die untere Dachkante, dort endet die Fassade und das Dach beginnt. Die maximale Traufhöhe begrenzt damit die Höhe der Außenwand. Zusammen mit der Firsthöhe ergibt sich, wie viel Platz im Dachgeschoss möglich ist.
Die Kennzahlen gelten für die privaten Grundstücke im Allgemeinen Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 02/15. Die Grundstücke sind vollständig verkauft. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Nein. Die Vergabe im Baugebiet Rümeland ist abgeschlossen.
Die Grundstücke sind 500 bis 750 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Pultdach, Walmdach, Zeltdach, Flachdach. Die Dachneigung muss zwischen 25 und 50 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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