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Das Baugebiet An der Feuerwehr liegt in Hövelhof in Hövelhof. Der Bebauungsplan ist seit 2026 rechtskräftig.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Ziel ist die bauliche Entwicklung einer bislang ungenutzten Fläche im Siedlungszusammenhang. Er trat mit der amtlichen Bekanntmachung vom 7. April 2026 in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 59 „An der Feuerwehr“ wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Hövelhof.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aktuell keine Infos zur Vergabe von Grundstücken
Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe vor, ob und wann Grundstücke vergeben werden. Bitte die Originalquelle prüfen. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Hövelhof nachfragen.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu An der Feuerwehr in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Die Kennzahlen gelten für das gesamte Plangebiet; zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Das Baurecht steht, eine öffentliche Vergabe ist aber nicht belegt. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Hövelhof nachfragen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Paderborn
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