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Im Flor Höxter

Aktueller Bewerbungsstand nicht bestätigt Baurecht steht

Konzeptvergabe. Fristende: 31.12.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune.

Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. „Im Flor“ ist ein rund zwei Hektar großes, innenstadtnahes Wohngebiet in der Kernstadt Höxter. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.

Planung und Hintergrund im Detail +

Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. „Im Flor“ ist ein rund zwei Hektar großes, innenstadtnahes Wohngebiet in der Kernstadt Höxter. Es liegt östlich des Berufskollegs zwischen der Straße Im Flor, der Bergstraße und dem Triftweg. Die Einzelbauplätze kosten je nach Baufeld 135, 160 oder 165 €/m²; in WA 3 und WA 4 kommen Erschließungsbeiträge hinzu. Quelle zur Beschreibung

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Wie komme ich an ein Grundstück?

Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.

Aktueller Bewerbungsstand nicht bestätigt. Konzeptvergabe. Fristende: 31.12.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune.
Kaufpreis laut Quelle
135 bis 165 €/m²

Die angegebene Preisspanne von 135 bis 165 €/m² gilt für die städtischen Einzelbauplätze in WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7. In WA 3 und WA 4 beträgt der Kaufpreis 135 €/m² zuzüglich Erschließungsbeiträgen; mit dem Kaufpreis ist eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag zu bezahlen. In WA 6 gelten 160 €/m² und in WA 7 165 €/m², jeweils ohne weitere Erschließungsbeiträge. Die Vergaberichtlinie lässt in WA 6 nur Doppelhäuser zu. Nicht aktuell gegengeprüft. Bitte Originalquelle prüfen.

Einzelbauflächen
bis 09.09.2026

Stand nicht bestätigt. Originalquelle: https://www.hoexter.de/portal/seiten/baugrundstuecke-im-flor-908000691-22101.html?rubrik=908000002

Konzeptvergabe
bis 31.12.2026

Stand nicht bestätigt. Originalquelle: https://www.hoexter.de/portal/seiten/baugrundstuecke-im-flor-908000691-22101.html?rubrik=908000002

Originalquelle
Weitere amtliche Informationen findest du in der Originalquelle der Kommune.
Originalquelle öffnen →
Titelseite des aktuellen Steckbriefs zum Baugebiet Im Flor in Höxter 9 Seiten · PDF

Im Flor kompakt und verständlich

Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Im Flor in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.

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Was darfst du hier bauen?

Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

Originalplan öffnen

Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen

Der Bebauungsplan Nr. 8/62 ermöglicht eine Mischung aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. In WA 3, WA 4 und WA 7 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Doppel- und Reihenhäuser. Festgesetzt sind zwei bis drei Vollgeschosse: WA 1 zwingend drei, WA 2 bis WA 7 zwingend zwei. Die GRZ beträgt im gesamten Wohngebiet 0,4.

bis 3
0,4
Flachdach, Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach
bis 45°

Der Bebauungsplan teilt das Gebiet in mehrere Wohnbereiche ein. „WA“ steht für „Allgemeines Wohngebiet“. Die Zahl bezeichnet den jeweiligen Teilbereich, für den eigene Regeln gelten.

WA 1 und WA 5: geschlossene Bauweise. WA 2, WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7: offene Bauweise. In WA 3, WA 4 und WA 7 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Reihen- und Doppelhäuser.
Mögliche Hausformen
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser
Weitere Bebauung im Gebiet
Mehrfamilienhäuser
Besondere Festsetzungen
  • Flachdächer müssen begrünt werden.
  • Auf den Baugrundstücken sind Kies-, Schotter- und Steinschüttungen, Steinbeete und Steingärten nicht zulässig.
  • Zufahrten, Stellplätze und Wege dürfen nur mit wasser- und luftdurchlässigen Materialien befestigt werden. Zulässig sind Beläge mit einem Abflussbeiwert unter 0,7, etwa Schotterrasen, Rasenfugenpflaster oder wasserdurchlässige Betonpflastersteine.
  • Je Baugrundstück ist ein standortheimischer Laubbaum zweiter Ordnung zu pflanzen.
  • Bei Doppelhäusern und Reihenhäusern sind höchstens zwei Wohnungen je Doppelhaushälfte beziehungsweise Reihenhauseinheit zulässig.
  • Welche Haustypen erlaubt sind, hängt vom Teilgebiet ab: In WA 3, WA 4 und WA 7 sind nur Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Reihen- und Doppelhäuser.
  • Die festgesetzte Grundflächenzahl darf nicht durch Garagen, Stellplätze mit Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO oder Bauten unter der Geländeoberfläche überschritten werden.
  • Die Geschossflächenzahl beträgt 1,2 bei dreigeschossiger und 0,8 bei zweigeschossiger Bebauung.
  • Die Oberkante des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss muss 0,3 Meter über dem natürlichen Gelände liegen, gemessen in der Mitte der bergseitigen Fassade.
  • Nebenanlagen dürfen eine Traufhöhe von 3,00 Metern nicht überschreiten.
  • Stellplätze, Garagen und Carports sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern die Planzeichnung nichts anderes darstellt. Als Carports nennt der Plan mindestens dreiseitig offene überdachte Stellplätze.
  • Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 BauNVO nur bis zu 30 Kubikmetern umbautem Raum je Baugrundstück zulässig. Im Übrigen sind diese Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
  • Der abgetragene Oberboden ist auf dem jeweiligen Baugrundstück auf den Gartenflächen zu verteilen.
  • Der in der Planzeichnung als zu erhalten festgesetzte Baumbestand ist fachgerecht und dauerhaft zu erhalten. Die Erdoberfläche im Bereich der Kronentraufe ist so zu erhalten, dass die Vitalität der Bäume nicht beeinträchtigt wird. Eingriffe in den Kronenbereich sind nur erlaubt, soweit sie aus Gründen der allgemeinen Sicherheit oder der Erschließung erforderlich sind. Notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit oder Erschließung im Straßenraum sind zu minimieren und vorsichtig auszuführen.
  • Bei Abgang der nach diesen Festsetzungen zu erhaltenden Gehölze sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
  • Die öffentlichen Grünflächen sind zu begrünen und mit standortgerechten, vorzugsweise heimischen Bäumen zweiter Ordnung sowie Sträuchern zu bepflanzen. Der vorhandene Baumbestand ist dabei einzubeziehen.
  • Der Textteil B 2 des Satzungsplans nennt für Hauptgebäude ausschließlich Flachdächer, Satteldächer, Pultdächer und versetzte Pultdächer. Die Nutzungsschablone für WA 1 nennt nur Flach- und Pultdächer (FD, PD)
  • Satteldächer sind dort nicht aufgeführt. Die Nutzungsschablonen für WA 2 bis WA 7 nennen Flach-, Sattel- und Pultdächer (FD, SD, PD). Ob das Kürzel PD dabei auch versetzte Pultdächer einschließt, geht aus dem Plan nicht eindeutig hervor. Für die jeweils zulässige Dachform nennt B 2 folgende Neigungen: für Flachdächer eine maximale Neigung von 3 bis 5 Grad, für Satteldächer 25 bis 45 Grad, für Pultdächer höchstens 25 Grad und für versetzte Pultdächer 15 bis 35 Grad. Bei versetzten Pultdächern dürfen sich die Neigungen der Hauptdachflächen unterscheiden. Die vergleichsweise mögliche maximale Firsthöhe eines symmetrischen Satteldachs darf dabei nicht überschritten werden.
  • Der Hauptfirst muss grundsätzlich parallel oder rechtwinklig zum angrenzenden Abschnitt der Erschließungsstraße stehen. Bis zu 10 Grad Abweichung können zugelassen werden, wenn geeignete Unterlagen wie eine Solarsimulation schlüssig nachweisen, dass diese Ausrichtung zur Optimierung der Nutzung solarer Strahlungsenergie erforderlich ist.
  • In Dachdeckung und Fassade dürfen keine lichtreflektierenden oder glänzenden Materialien verwendet werden, etwa glasierte oder engobierte Oberflächen. Ausgenommen sind untergeordnete Glasdächer und Solaranlagen mit blendfreien Gläsern.
  • Je Dachseite ist höchstens ein Zwerchgiebel erlaubt. Die Summe der Gauben- und Zwerchgiebelbreiten innerhalb einer Hauptdachfläche darf die Hälfte der Trauflänge dieser Hauptdachfläche nicht überschreiten. Dachaufbauten und Zwerchgiebel müssen mindestens 2,50 Meter Abstand zum Ortgang halten. Ihr First muss senkrecht gemessen mindestens 0,60 Meter unter dem First der Hauptdachfläche liegen. Für Dachaufbauten nennt der Plan außerdem eine maximale Ansichtshöhe von 1,50 Metern.
  • Bei Doppel- und Reihenhäusern müssen Dachneigung, Dachmaterial und -farbe, Traufhöhe, Dachüberstände sowie Fassadenmaterial und -farbe für beide Hälften beziehungsweise alle Häuser einheitlich ausgeführt werden. Abweichungen können bei einem einheitlichen Architekturkonzept zugelassen werden.
  • Grundstückseinfriedungen sind grundsätzlich bis 1,3 Meter Höhe zulässig. Einfriedungen aus Gehölzen sind bis 2,00 Meter Höhe zulässig. Mauerwerk über 0,50 Meter Höhe ist unzulässig.
  • Im südöstlichen Teil der Planzeichnung ist eine mit L1 bezeichnete Fläche mit Leitungsrecht dargestellt.
  • Die im Allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 4 Absatz 3 BauNVO sind im Bebauungsplan ausgeschlossen.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das gesamte Wohngebiet. In WA 1 sind zwingend drei Vollgeschosse festgesetzt, in WA 2 bis WA 7 zwingend zwei. Die GRZ beträgt 0,4. WA 1 und WA 5 haben geschlossene, WA 2, WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7 offene Bauweise. Planrechtlich sind in WA 3, WA 4 und WA 7 nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Reihen- und Doppelhäuser. Die Dachneigung hängt von der Dachform ab: Satteldächer 25 bis 45 Grad, versetzte Pultdächer 15 bis 35 Grad, Pultdächer bis 25 Grad. Für Flachdächer nennt die Festsetzung eine maximale Neigung von 3 bis 5 Grad. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen

Umfeld & Lage

Ortsteil
Höxter (Kernstadt)

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle. Quellenmeldung und letzte Gegenprüfung werden getrennt ausgewiesen.

Angabe Wert
Genannte Bewerbungsfrist 09.09.2026 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026
Preis je m² 135 bis 165 € Originalquelle Nicht aktuell gegengeprüft
Geltungsbereich und Preisbestandteile Die angegebene Preisspanne von 135 bis 165 €/m² gilt für die städtischen Einzelbauplätze in WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7. In WA 3 und WA 4 beträgt der Kaufpreis 135 €/m² zuzüglich Erschließungsbeiträgen; mit dem Kaufpreis ist eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag zu bezahlen. In WA 6 gelten 160 €/m² und in WA 7 165 €/m², jeweils ohne weitere Erschließungsbeiträge. Die Vergaberichtlinie lässt in WA 6 nur Doppelhäuser zu. Originalquelle Nicht aktuell gegengeprüft
Planungsstand Baurecht steht Originalquelle Quellenmeldung vom 14.07.2026
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus Originalquelle Quellenmeldung vom 22.09.2025
GRZ 0,4 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026
Vollgeschosse max. 3 Originalquelle Quellenmeldung vom 22.09.2025
Vergabeart Punktesystem Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026

Letzte Gegenprüfung: 08.09.2026

Häufige Fragen zum Baugebiet Im Flor

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Im Flor bewerben? +

Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe zur Verfügbarkeit vor. Bitte prüfe die Originalquelle der Stadt Höxter.

Was kosten die Grundstücke im Baugebiet Im Flor? +

135 bis 165 €/m². Die angegebene Preisspanne von 135 bis 165 €/m² gilt für die städtischen Einzelbauplätze in WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7. In WA 3 und WA 4 beträgt der Kaufpreis 135 €/m² zuzüglich Erschließungsbeiträgen; mit dem Kaufpreis ist eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag zu bezahlen. In WA 6 gelten 160 €/m² und in WA 7 165 €/m², jeweils ohne weitere Erschließungsbeiträge. Die Vergaberichtlinie lässt in WA 6 nur Doppelhäuser zu. Nicht aktuell gegengeprüft. Bitte Originalquelle prüfen.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Im Flor erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Flachdach, Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach. Die Dachneigung darf höchstens 45 Grad betragen.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Im Flor möglich? +

Zulässig sind bis zu 3 Vollgeschosse.

Welche Hausformen sind im Baugebiet Im Flor möglich? +

Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Im Flor bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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