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Konzeptvergabe. Fristende: 31.12.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune.
Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. „Im Flor“ ist ein rund zwei Hektar großes, innenstadtnahes Wohngebiet in der Kernstadt Höxter. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. „Im Flor“ ist ein rund zwei Hektar großes, innenstadtnahes Wohngebiet in der Kernstadt Höxter. Es liegt östlich des Berufskollegs zwischen der Straße Im Flor, der Bergstraße und dem Triftweg. Die Einzelbauplätze kosten je nach Baufeld 135, 160 oder 165 €/m²; in WA 3 und WA 4 kommen Erschließungsbeiträge hinzu. Quelle zur Beschreibung
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Die angegebene Preisspanne von 135 bis 165 €/m² gilt für die städtischen Einzelbauplätze in WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7. In WA 3 und WA 4 beträgt der Kaufpreis 135 €/m² zuzüglich Erschließungsbeiträgen; mit dem Kaufpreis ist eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag zu bezahlen. In WA 6 gelten 160 €/m² und in WA 7 165 €/m², jeweils ohne weitere Erschließungsbeiträge. Die Vergaberichtlinie lässt in WA 6 nur Doppelhäuser zu. Nicht aktuell gegengeprüft. Bitte Originalquelle prüfen.
Stand nicht bestätigt. Originalquelle: https://www.hoexter.de/portal/seiten/baugrundstuecke-im-flor-908000691-22101.html?rubrik=908000002
Stand nicht bestätigt. Originalquelle: https://www.hoexter.de/portal/seiten/baugrundstuecke-im-flor-908000691-22101.html?rubrik=908000002
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Im Flor in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Der Bebauungsplan Nr. 8/62 ermöglicht eine Mischung aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Geschosswohnungsbau. In WA 3, WA 4 und WA 7 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Doppel- und Reihenhäuser. Festgesetzt sind zwei bis drei Vollgeschosse: WA 1 zwingend drei, WA 2 bis WA 7 zwingend zwei. Die GRZ beträgt im gesamten Wohngebiet 0,4.
Hier sind bis zu drei Vollgeschosse erlaubt. Das lässt auch größere Baukörper wie Mehrfamilienhäuser zu. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der Bebauungsplan teilt das Gebiet in mehrere Wohnbereiche ein. „WA“ steht für „Allgemeines Wohngebiet“. Die Zahl bezeichnet den jeweiligen Teilbereich, für den eigene Regeln gelten.
WA 1 und WA 5: geschlossene Bauweise. WA 2, WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7: offene Bauweise. In WA 3, WA 4 und WA 7 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Reihen- und Doppelhäuser.Offene Bauweise heißt: Die Häuser halten seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze, als Einzelhaus, Doppelhaus oder kurze Hausgruppe. Bei geschlossener Bauweise wird direkt an die Grenze gebaut, wie in Reihenhauszeilen. Eine abweichende Bauweise definiert der Plan selbst.
Die Kennzahlen beziehen sich auf das gesamte Wohngebiet. In WA 1 sind zwingend drei Vollgeschosse festgesetzt, in WA 2 bis WA 7 zwingend zwei. Die GRZ beträgt 0,4. WA 1 und WA 5 haben geschlossene, WA 2, WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7 offene Bauweise. Planrechtlich sind in WA 3, WA 4 und WA 7 nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, in WA 2 und WA 6 nur Reihen- und Doppelhäuser. Die Dachneigung hängt von der Dachform ab: Satteldächer 25 bis 45 Grad, versetzte Pultdächer 15 bis 35 Grad, Pultdächer bis 25 Grad. Für Flachdächer nennt die Festsetzung eine maximale Neigung von 3 bis 5 Grad. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle. Quellenmeldung und letzte Gegenprüfung werden getrennt ausgewiesen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Genannte Bewerbungsfrist | 09.09.2026 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Preis je m² | 135 bis 165 € Originalquelle Nicht aktuell gegengeprüft |
| Geltungsbereich und Preisbestandteile | Die angegebene Preisspanne von 135 bis 165 €/m² gilt für die städtischen Einzelbauplätze in WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7. In WA 3 und WA 4 beträgt der Kaufpreis 135 €/m² zuzüglich Erschließungsbeiträgen; mit dem Kaufpreis ist eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag zu bezahlen. In WA 6 gelten 160 €/m² und in WA 7 165 €/m², jeweils ohne weitere Erschließungsbeiträge. Die Vergaberichtlinie lässt in WA 6 nur Doppelhäuser zu. Originalquelle Nicht aktuell gegengeprüft |
| Planungsstand | Baurecht steht Originalquelle Quellenmeldung vom 14.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus Originalquelle Quellenmeldung vom 22.09.2025 |
| GRZ | 0,4 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 3 Originalquelle Quellenmeldung vom 22.09.2025 |
| Vergabeart | Punktesystem Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
Letzte Gegenprüfung: 08.09.2026
Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe zur Verfügbarkeit vor. Bitte prüfe die Originalquelle der Stadt Höxter.
135 bis 165 €/m². Die angegebene Preisspanne von 135 bis 165 €/m² gilt für die städtischen Einzelbauplätze in WA 3, WA 4, WA 6 und WA 7. In WA 3 und WA 4 beträgt der Kaufpreis 135 €/m² zuzüglich Erschließungsbeiträgen; mit dem Kaufpreis ist eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag zu bezahlen. In WA 6 gelten 160 €/m² und in WA 7 165 €/m², jeweils ohne weitere Erschließungsbeiträge. Die Vergaberichtlinie lässt in WA 6 nur Doppelhäuser zu. Nicht aktuell gegengeprüft. Bitte Originalquelle prüfen.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Flachdach, Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach. Die Dachneigung darf höchstens 45 Grad betragen.
Zulässig sind bis zu 3 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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