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Anlass der Planung waren die anhaltende Nachfrage nach Wohngrundstücken und die Absicht eines Eigentümers, hier Wohnungen zu errichten. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
Verfahrensstand: Rechtskraft
Die 1. Erweiterung des Bebauungsplans Brümmelstraße liegt südlich des Siedlungsschwerpunkts von Preußisch Oldendorf zwischen Bergstraße und Brümmelstraße. Die Begründung vom Januar 2021 beschreibt die damalige Fläche als Außenbereich mit vier vorhandenen Wohngebäuden unterschiedlichen Baualters. Anlass der Planung waren die anhaltende Nachfrage nach Wohngrundstücken und die Absicht eines Eigentümers, hier Wohnungen zu errichten. Das Gelände liegt am Hang und fällt zum westlich verlaufenden Mühlenbach ab. Die Begründung sieht ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude oder Doppelhaushälfte vor; Mehrfamilienhäuser sind ausgeschlossen. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Preußisch Oldendorf.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aktuell keine Infos zur Vergabe von Grundstücken
Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe vor, ob und wann Grundstücke vergeben werden. Bitte die Originalquelle prüfen. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Preußisch Oldendorf nachfragen.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Brümmelstraße in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der First ist die oberste Kante des Dachs. Die maximale Firsthöhe begrenzt also, wie hoch dein Haus insgesamt werden darf. Gemessen wird ab einer im Plan festgelegten Bezugshöhe, meist der Straße oder dem natürlichen Gelände.
Die Traufe ist die untere Dachkante, dort endet die Fassade und das Dach beginnt. Die maximale Traufhöhe begrenzt damit die Höhe der Außenwand. Zusammen mit der Firsthöhe ergibt sich, wie viel Platz im Dachgeschoss möglich ist.
Flachdächer sind zulässig, die Dachneigung ist auf höchstens 35 Grad begrenzt. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Das Baurecht steht, eine öffentliche Vergabe ist aber nicht belegt. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Preußisch Oldendorf nachfragen.
Die Dachneigung muss zwischen 0 und 35 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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