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Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg Rahden

Planentwurf dokumentiert

Nach dem Bebauungs- und Erschließungsvorschlag sollen die Grundstücke rund 500 bis 760 Quadratmeter bei Einzelhausbebauung und rund 350 bis 400 Quadratmeter bei Doppelhausbebauung erreichen. Die vorliegenden Angaben beziehen sich auf einen Planentwurf. Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe zur Vergabe einzelner Grundstücke vor.

Dokumentstand: Entwurf dokumentiert

Planung und Hintergrund im Detail +
Planungsstand: Hier wird ein Entwurf dargestellt. Aus dem Entwurfscharakter allein lässt sich nicht ableiten, ob und welches Baurecht im Gebiet bereits besteht. Aus dieser Dokumentrolle allein lässt sich keine aktuelle Verfügbarkeit, laufende Vergabe oder Bewerbungsmöglichkeit ableiten.

Der Rat der Stadt Rahden hat die Aufstellung des Bebauungsplanes am 27.06.2024 beschlossen; die Planunterlagen liegen als Entwurf mit Stand 24.02.2026 vor und sind noch nicht rechtskräftig. Parallel zum Bebauungsplan führt die Stadt Rahden die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Festgesetzt sind allgemeine Wohngebiete (WA 1 bis WA 3) in offener Bauweise mit maximal zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,6. Das Gebiet grenzt im Westen an den 2014 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 85 «Erweiterung Kleinendorfer Feld» und im Süden an den 2020 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 96 «Kleinendorf - 1. Erweiterung Holunderweg» an; Teilabschnitte des Gesamtkonzeptes wurden bereits entwickelt und vermarktet. Die Haupterschließung erfolgt über eine neue Zufahrt von der Specker Straße; die Planstraße schließt an die Gemeindestraßen Holunderweg und Hagebuttenweg an. Nach dem Bebauungs- und Erschließungsvorschlag sollen die Grundstücke rund 500 bis 760 Quadratmeter bei Einzelhausbebauung und rund 350 bis 400 Quadratmeter bei Doppelhausbebauung erreichen. Das Plangebiet umfasst rund 1,6 Hektar. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Rahden in der Ortschaft Kleinendorf, unmittelbar angrenzend an die bebaute Ortslage und südlich der Specker Straße. Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 „Kleinendorf - 2. Erweiterung Holunderweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohngrundstücke in der Ortschaft Kleinendorf geschaffen werden. Quelle zur Beschreibung

Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Rahden.

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Was darfst du hier bauen?

Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.

Originalplan öffnen

Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen

bis 2
0,4
0,6
geneigte Dächer (28–45°, im WA 2 ab 2°)
bis 45°
Mögliche Hausformen
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser

Die Kennzahlen stammen aus dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 mit Stand vom 24.02.2026 und sind noch nicht rechtskräftig. Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,6, maximal zwei Vollgeschosse und die offene Bauweise gelten einheitlich in WA 1 bis WA 3. Dachneigung und Höhen sind dagegen nach Teilgebieten gestaffelt: In WA 1 und WA 3 sind geneigte Dächer von 28 bis 45 Grad und eine Traufhöhe bis 4,00 Meter zulässig, in WA 2 geneigte Dächer von 2 bis 45 Grad. Die Firsthöhe richtet sich nach der Dachneigung und beträgt maximal 7,50 Meter bei 2 bis 12 Grad, 8,50 Meter bei 13 bis 27 Grad und 9,50 Meter bei 28 bis 45 Grad. Einzel- und Doppelhäuser sind im gesamten Gebiet zulässig, Hausgruppen nur in WA 2. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen

Umfeld & Lage

Lage
Nördlicher Ortsrand von Rahden-Kleinendorf, südlich der Specker Straße und unmittelbar an die bebaute Ortslage angrenzend. Im Westen grenzt der Bebauungsplan Nr. 85 an, im Süden der Bebauungsplan Nr. 96; im Norden und Osten schließt freie Landschaft an.
Ortsteil
Kleinendorf ist eine Ortschaft der Stadt Rahden (Grundzentrum) mit lockerer, offener Siedlungsstruktur; keine Baulücken mehr im Bestand

Fakten

Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.

Angabe Wert
Grundstücksgrößen 350 bis 760 m² Quelle
Planungsstand Verfahren läuft Quelle
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus Quelle
GRZ 0,4 Quelle
GFZ 0,6 Quelle
Vollgeschosse max. 2 Quelle

Neueste Quellenmeldung: Juli 2026

Weitere amtliche Originalquelle öffnen

Häufige Fragen zum Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg

Kann ich mich aktuell für ein Grundstück im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg bewerben? +

Für das Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg ist ein Planungsverfahren belegt. Daraus lässt sich keine Verfügbarkeit von Grundstücken ableiten. Bitte bei der Stadt Rahden nachfragen.

Wie groß sind die Grundstücke im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg? +

Die Grundstücke sind 350 bis 760 m² groß.

Welche Dachformen sind im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg erlaubt? +

Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: geneigte Dächer (28–45°, im WA 2 ab 2°). Die Dachneigung darf höchstens 45 Grad betragen.

Wie viele Vollgeschosse sind im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg möglich? +

Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.

Welche Hausformen sind im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg möglich? +

Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser.

Wie viel Grundstücksfläche darf im Baugebiet Kleinendorf – 2. Erweiterung Holunderweg bebaut werden? +

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

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