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Grundstück finanzieren: Kredit, Eigenkapital und Finanzierungsbestätigung für die Bewerbung

Grundstück finanzieren in OWL: Wie viel Eigenkapital du brauchst, was die Finanzierungsbestätigung für die Bewerbung leistet und was ein späterer Baustart kostet.

Grundstück Finanzieren

Ja, du kannst ein Grundstück finanzieren, ohne gleichzeitig das Haus zu bauen. Banken behandeln einen reinen Grundstückskredit aber anders als eine Baufinanzierung. Ein unbebautes Grundstück ist für sie eine schwächere Sicherheit als ein fertiges Haus. Für die Bewerbung auf ein kommunales Grundstück verlangen viele Kommunen in Ostwestfalen-Lippe eine vorläufige Finanzierungsbestätigung deiner Bank. Das ist noch kein Kreditvertrag. Es ist eine Einschätzung, dass dein Vorhaben tragfähig ist.

Der eigentliche Engpass ist die Zeit. Ein Bewerbungsfenster ist oft nur wenige Wochen offen. Eine Finanzierungsbestätigung braucht bei vielen Banken zwei bis vier Wochen. Wer erst mit der Ausschreibung anfängt, kommt zu spät. Dazu kommen drei Punkte, die viele erst spät auf dem Schirm haben: Die Kaufnebenkosten musst du in der Regel aus Eigenkapital zahlen. Ein später Baustart kann Bereitstellungszinsen auslösen. Und die NRW-Wohnraumförderung musst du beantragen, bevor du zum Notar gehst. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf und die Bausteine. Er ersetzt keine Finanzberatung und nennt bewusst keine Zinssätze, denn die hängen von deiner Bonität und vom Zeitpunkt ab.

Die fünf Schritte im Überblick

  1. Haushaltsrechnung aufstellen: Was kannst du monatlich tragen, wie viel Eigenkapital ist frei verfügbar?
  2. Finanzierungsbestätigung besorgen, bevor das Wunschgebiet ausgeschrieben wird.
  3. Förderung prüfen und beantragen, und zwar vor dem Notartermin.
  4. Darlehen abschließen nach dem Zuschlag, mit Blick auf Rangfolge und Bereitstellungszinsen.
  5. Grundschuld bestellen, damit die Bank auszahlt.

Was verlangt die Kommune bei der Bewerbung wirklich?

Viele Vergaberichtlinien in OWL verlangen einen Finanzierungsnachweis. Gemeint ist damit in der Regel eine vorläufige Finanzierungsbestätigung, kein unterschriebener Darlehensvertrag. Deine Bank oder Sparkasse bestätigt darin, dass sie dir ein Darlehen in einer bestimmten Größenordnung grundsätzlich in Aussicht stellt. Rechtlich bindet dieses Schreiben die Bank nicht. Für die Kommune reicht es, weil sie nur wissen will, ob du den Kaufpreis und den späteren Bau stemmen kannst.

Wichtig ist die Reihenfolge. Die Bestätigung brauchst du bei der Bewerbung, also bevor du weißt, ob du überhaupt ein Grundstück bekommst. Den echten Kreditvertrag schließt du erst nach dem Zuschlag.

Drei Dinge kosten in der Praxis Bewerbungen:

  • Vorlauf. Für eine Finanzierungsbestätigung solltest du zwei bis vier Wochen einplanen. Die Bank sieht sich deine Unterlagen dafür in der Regel schon vorab an. Spätestens vor dem Darlehensvertrag muss sie eine gesetzlich vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen. Diese Prüfung braucht Zeit und Unterlagen.
  • Aktualität. Manche Kommunen akzeptieren nur frische Nachweise, oft nur wenige Monate alt. Eine Bestätigung vom letzten Jahr hilft dir dann nicht. Was genau gilt, steht in der Vergaberichtlinie der jeweiligen Kommune, und die wird von Zeit zu Zeit neu gefasst.
  • Der falsche Betrag. Lass die Bestätigung über Grundstück und Haus ausstellen, nicht nur über den Kaufpreis des Grundstücks. Viele Richtlinien fragen die Gesamtfinanzierung ab, weil an das Grundstück eine Bauverpflichtung geknüpft ist.

Praxis-Tipp: Hol die Finanzierungsbestätigung, bevor dein Wunschgebiet ausgeschrieben ist. Sie ist nicht an ein konkretes Grundstück gebunden und lässt sich für mehrere Bewerbungen nutzen. Was sonst noch in die Bewerbungsmappe gehört, steht im Ratgeber Grundstück von der Stadt kaufen.

Wie viel Eigenkapital brauchst du für ein Grundstück?

Die Antwort besteht aus zwei Teilen: dem Anteil am Kaufpreis und den Kaufnebenkosten. Die Nebenkosten sind der Teil, den viele unterschätzen, denn Banken erwarten sie üblicherweise aus Eigenkapital. Sie erhöhen den Wert des Grundstücks nicht und taugen deshalb schlecht als Sicherheit.

Für einen Grundstückskauf in NRW ohne Makler kommen grob 8 bis 8,5 Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten zusammen:

PositionGrößenordnungEmpfänger
Grunderwerbsteuer6,5 Prozent des KaufpreisesLand NRW
Notarrund 1,0 bis 1,5 Prozentbundesweite Gebührenordnung
Grundbucheintragrund 0,5 Prozentbundesweite Gebührenordnung
Vermessung, Unterlagenje nach FallKataster, Gemeinde

Kommt ein Makler hinzu, liegst du eher bei 11 bis 12 Prozent. Der Weg über einen Makler ist eine völlig legitime Option, er kostet nur zusätzlich Geld, das du einplanen musst. Die Grunderwerbsteuer wird früh fällig, oft schon wenige Wochen nach dem Notartermin, und ohne ihre Zahlung wirst du nicht ins Grundbuch eingetragen. Details dazu stehen im Ratgeber Grunderwerbsteuer NRW.

Ein Rechenbeispiel. Im Kreis Lippe liegt der durchschnittliche Grundstückspreis bei rund 188 Euro je Quadratmeter. Ein Grundstück mit 550 Quadratmetern kostet dort also etwa 103.400 Euro. Dazu kommen rund 8.300 Euro Nebenkosten ohne Makler. Insgesamt brauchst du also rund 111.700 Euro, und die 8.300 Euro Nebenkosten solltest du sicher liquide haben. Im Kreis Höxter mit rund 123 Euro je Quadratmeter wäre dasselbe Grundstück deutlich günstiger, in Bielefeld deutlich teurer. Die Werte für alle Kreise stehen im Ratgeber zum Bodenrichtwert in OWL.

Ob die Bank darüber hinaus Eigenkapital am Kaufpreis verlangt, entscheidet sie im Einzelfall. Je weniger du einbringst, desto höher ist ihr Risiko und desto ungünstiger werden die Konditionen. Pauschale Prozentzahlen dazu sind unseriös, weil sie von Einkommen, Sicherheiten und Objekt abhängen.

Was unterscheidet einen Grundstückskredit von einer Baufinanzierung?

Technisch kannst du ein Grundstück mit einem normalen Annuitätendarlehen finanzieren, so wie ein Haus. Der Unterschied liegt in der Sicherheit und in der Rangfolge im Grundbuch.

Viele Banken bewerten unbebaute Grundstücke vorsichtiger als fertige Wohnimmobilien und finanzieren einen kleineren Anteil des Kaufpreises. Das ist keine Willkür, sondern folgt daraus, dass sich ein Grundstück im Verwertungsfall schwerer verkaufen lässt als ein Wohnhaus. Wie hoch der finanzierbare Anteil bei dir ausfällt, hängt aber vom Einzelfall ab: von Lage, Erschließungsstand, Planungsrecht und deiner Bonität. Ein voll erschlossenes Grundstück in gefragter Lage wird anders bewertet als eine Fläche mit unklarem Baurecht.

Der wichtigere und weniger bekannte Punkt ist die Rangfolge. Wer das Grundstück bei Bank A finanziert und Jahre später den Hausbau bei Bank B, bekommt ein Problem: Die Grundschuld von Bank A steht im Grundbuch an erster Stelle. Bank B landet im zweiten Rang und wird im Verwertungsfall erst nach Bank A bedient. Dieses höhere Risiko lässt sich Bank B über den Zinssatz bezahlen. Faktisch bindet dich die erste Bank dadurch an sich, weil ein Wechsel teuer wird.

Daraus folgen zwei gangbare Wege, über die du mit deiner Bank sprechen solltest:

  1. Grundstück und Haus bei einem Institut finanzieren. Dann gibt es nur eine Grundschuld und keinen Rangkonflikt. Das ist der einfachste Weg, wenn der Baustart absehbar ist.
  2. Für das Grundstück flexibel bleiben. Ein Darlehen mit variablem Zins lässt sich in der Regel kurzfristig und ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Dann kannst du beim Baustart die Gesamtfinanzierung neu und aus einer Hand aufsetzen. Der Preis dafür ist, dass du das Zinsrisiko bis dahin selbst trägst.

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wann du baust und wie sicher dieser Termin ist. Das ist genau die Frage, die du im Bankgespräch stellen solltest, statt sie dir von einem Ratgeber beantworten zu lassen.

Was kostet die Grundschuld und wann fällt sie an?

Die Bank zahlt dein Darlehen erst aus, wenn sie im Grundbuch abgesichert ist. Dafür wird eine Grundschuld bestellt, und das kostet Notar- und Grundbuchgebühren. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht verhandelbar.

Entscheidend ist der Bezugswert: Die Gebühr berechnet sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld, nicht nach dem Darlehensbetrag und nicht nach dem Kaufpreis. Nennbetrag, Grundschuldzinsen und Nebenleistungen stehen in der Grundschuldbestellung. Frag deine Bank früh, welcher Betrag eingetragen werden soll, denn davon hängen die Gebühren ab.

Die folgenden Werte sind eine Beispielrechnung zur Größenordnung, keine verbindliche Rechnung. Sie enthalten Beurkundung, Vollzug, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer beim Notar sowie die Eintragung beim Grundbuchamt (Quelle: Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Stand 2026):

Nennbetrag der GrundschuldNotar (mit Umsatzsteuer)GrundbuchamtSumme, gerundet
100.000 Eurorund 525 Eurorund 275 Eurorund 800 Euro
200.000 Eurorund 815 Eurorund 435 Eurorund 1.250 Euro
300.000 Eurorund 1.170 Eurorund 635 Eurorund 1.800 Euro

Was im Einzelfall zusammenkommt, hängt von der Ausgestaltung ab, etwa von einer Vollstreckungsunterwerfung oder einer Brief- statt Buchgrundschuld. Die Gebührentabelle ist degressiv, prozentual wird es bei höheren Beträgen also günstiger. Diese Kosten kommen zu den Nebenkosten aus dem vorigen Abschnitt hinzu. Was im Grundbuch sonst noch steht und wie du es liest, erklärt der Ratgeber Grundbuch lesen.

Was kostet es, wenn du erst später baust?

Genau dieser Fall ist beim kommunalen Grundstückskauf der Normalfall. Du bekommst den Zuschlag, kaufst das Grundstück, und der Bauantrag folgt Monate später. Zwei Posten werden dann relevant.

Bereitstellungszinsen. Nimmst du das Darlehen für Grundstück und Haus gemeinsam auf, wird nur der Grundstücksteil sofort ausgezahlt. Für den noch nicht abgerufenen Rest verlangt die Bank nach einer Schonfrist Bereitstellungszinsen. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat, also rund 3 Prozent im Jahr, berechnet ausschließlich auf den noch nicht ausgezahlten Betrag. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je Institut. Die bereitstellungsfreie Zeit beginnt meist mit Abschluss des Darlehensvertrags. Auch ihre Länge ist nicht geregelt: Beim reinen Kauf sind zwei bis drei Monate üblich, bei einem Neubau bis zu zwölf Monate, in seltenen Fällen mehr.

Ein Beispiel: Von 300.000 Euro Darlehen sind 100.000 Euro für das Grundstück abgerufen. Auf die offenen 200.000 Euro fallen bei 0,25 Prozent monatlich 500 Euro an, solange die Schonfrist abgelaufen ist und du nicht abrufst.

Praxis-Tipp: Die Länge der bereitstellungsfreien Zeit ist ein Verhandlungspunkt wie der Zinssatz. Wenn du weißt, dass zwischen Notartermin und Baustart ein Jahr liegt, sprich das im Bankgespräch von Anfang an an, statt es später zu bezahlen.

Der Bauzwang. Viele Kommunen in OWL arbeiten mit einer Bauverpflichtung, häufig rund drei Jahre ab Kauf. Gesichert wird sie je nach Kommune über eine Vertragsstrafe, ein Wiederkaufsrecht oder eine Rückauflassungsvormerkung. Die genaue Frist und die Art der Sicherung stehen in der Vergaberichtlinie und im Kaufvertrag. Für dich heißt das: Der Zeitraum, in dem Bereitstellungszinsen anfallen könnten, ist nach oben begrenzt. Umgekehrt kannst du den Baustart aber auch nicht beliebig aufschieben, um Zinsen zu sparen. Die Fristen aus dem Kaufvertrag stehen über deiner Finanzierungsplanung.

Willst du das Grundstück zunächst allein finanzieren und den Bau später separat, ist eine Zwischenfinanzierung ein Thema. Sie überbrückt eine Phase, in der Geld erst später verfügbar ist, etwa aus dem Verkauf einer bestehenden Immobilie. Sie ist teurer als eine langfristige Finanzierung, dafür flexibel ablösbar.

Welche Förderung gibt es in NRW, und wo ist die Falle?

Nordrhein-Westfalen fördert selbst genutztes Wohneigentum über die NRW.BANK. Es gibt zwei getrennte Wege, und sie werden häufig verwechselt:

Öffentliche WohnraumförderungNRW.BANK.Wohneigentum
Antrag überStadt- oder Kreisverwaltungdeine Hausbank
Zielgruppegeringe bis mittlere Einkommenbreitere Einkommensgrenzen
Einkommensgrenzeniedrig, nach Landesrecht mit Abzügen berechnet75.000 Euro (ein Haushaltsmitglied), 100.000 Euro (mehrere), zusätzlich 20.000 Euro je Kind unter 18, jeweils zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Konditionenstark verbilligtes Darlehen, Tilgungsnachlasszinsgünstiges Darlehen, bis zu 50 Prozent der Kosten

Bei der öffentlichen Eigentumsförderung liegt der Zinssatz für Förderanträge bis zum Bewilligungsschlusstermin 2026 bei 0,5 Prozent im Jahr, die Tilgung bei 1 Prozent für Neubau und Ersterwerb. Dazu kommt ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent des Grunddarlehens (Stand: August 2026). Förderkonditionen ändern sich mit den Wohnraumförderbestimmungen des Landes, prüfe deshalb vor dem Antrag immer das aktuelle Produktmerkblatt.

Die Einkommensgrenzen sind allerdings deutlich niedriger, als viele erwarten. Sie werden nicht am Bruttoeinkommen gemessen, sondern nach den Regeln der Landeswohnraumförderung mit Abzügen und Freibeträgen berechnet. Ob du hineinfällst, prüfst du am besten mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK, nicht im Kopf.

Und jetzt die zwei Punkte, an denen es in der Praxis scheitert.

Erstens: Ein unbebautes Grundstück allein wird nicht gefördert. Beide Wege fördern selbst genutztes Wohneigentum, also Bau oder Kauf eines Hauses. Die Grundstückskosten werden mitfinanziert, aber nur als Teil eines Wohnbauvorhabens. Wer nur ein Grundstück kauft und offenlässt, ob und wann er baut, bekommt darauf keine Wohnraumförderung.

Zweitens: Der Antrag muss vor dem Start gestellt sein. Die NRW.BANK formuliert das eindeutig: Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags beziehungsweise vor Baubeginn gestellt werden. Genau das kollidiert mit dem kommunalen Vergabeverfahren. Zwischen Zuschlag und Notartermin liegen oft nur Wochen, und in dieser Zeit denkt kaum jemand an einen Förderantrag. Wer zuerst unterschreibt und danach die Förderung entdeckt, kommt für dieses Vorhaben nicht mehr hinein.

Weil dein Fall davon abhängt, ob du gleichzeitig oder erst später baust, kläre die Reihenfolge vor dem Notartermin mit deiner Bewilligungsbehörde. Welche Stelle für deine Kommune zuständig ist, zeigt die Bewilligungsbehörden-Suche der NRW.BANK. In OWL ist das je nach Wohnort deine Kreisverwaltung oder deine Stadt.

Welche Fehler passieren bei der Grundstücksfinanzierung am häufigsten?

  1. Erst zur Bank gehen, wenn das Baugebiet ausgeschrieben ist. Die Finanzierungsbestätigung braucht zwei bis vier Wochen, das Bewerbungsfenster ist oft kürzer. Diese Reihenfolge kostet die Bewerbung, nicht nur Nerven.
  2. Die Nebenkosten mitfinanzieren wollen. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch erhöhen den Wert des Grundstücks nicht. Banken erwarten sie meist aus Eigenkapital, und sie werden früh fällig.
  3. Die Grundschuldkosten vergessen. Sie kommen zu den Kaufnebenkosten hinzu und richten sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld, nicht nach dem Darlehen.
  4. Die Rangfolge im Grundbuch übersehen. Wer Grundstück und Haus bei verschiedenen Banken finanziert, zahlt beim zweiten Darlehen für den zweiten Rang mit.
  5. Die bereitstellungsfreie Zeit nicht verhandeln. Wenn zwischen Kauf und Baustart ein Jahr liegt, ist die Schonfrist wichtiger als das letzte Zehntel beim Zinssatz.
  6. Die Förderung nach dem Notartermin entdecken. Dann ist sie für dieses Vorhaben verloren. Der Antrag gehört vor die Unterschrift.
  7. Die Bauverpflichtung aus dem Kaufvertrag ignorieren. Die kommunale Frist von meist drei Jahren richtet sich nicht nach deiner Finanzierungsplanung.

Zusammenfassung

  • Für die Bewerbung auf ein kommunales Grundstück brauchst du eine vorläufige Finanzierungsbestätigung, keinen Kreditvertrag. Plane zwei bis vier Wochen Vorlauf ein und hol sie, bevor das Gebiet ausgeschrieben wird.
  • Die Kaufnebenkosten von grob 8 bis 8,5 Prozent ohne Makler solltest du aus Eigenkapital zahlen können. In NRW ist die Grunderwerbsteuer mit 6,5 Prozent der größte Posten.
  • Ein unbebautes Grundstück ist eine schwächere Sicherheit als ein Haus. Die Bank finanziert einen kleineren Anteil und schaut genauer hin.
  • Die Rangfolge im Grundbuch entscheidet mit über deine Zinsen. Grundstück und Haus bei einem Institut zu finanzieren oder beim Grundstück flexibel zu bleiben, vermeidet den zweiten Rang.
  • Die Grundschuldbestellung kostet rund 800 Euro bei 100.000 Euro und rund 1.250 Euro bei 200.000 Euro Nennbetrag, nach fester Gebührenordnung.
  • Baust du später, können Bereitstellungszinsen von üblicherweise 0,25 Prozent im Monat auf den nicht abgerufenen Teil anfallen. Die bereitstellungsfreie Zeit ist verhandelbar.
  • Die NRW-Wohnraumförderung deckt kein reines Grundstück ab und muss vor dem notariellen Kaufvertrag beziehungsweise vor Baubeginn beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist eine Finanzierungsbestätigung für mich verbindlich? Nein, und für die Bank in der Regel auch nicht. Sie ist eine Einschätzung auf Basis deiner Angaben und Unterlagen, kein Darlehensvertrag. Du gehst damit keine Zahlungspflicht ein und kannst die Bewerbung folgenlos zurückziehen. Verbindlich wird es erst mit dem Darlehensvertrag nach dem Zuschlag.

Kann ich ein Grundstück ganz ohne Eigenkapital finanzieren? Möglich ist es im Einzelfall, üblich ist es nicht. Ohne Eigenkapital steigt das Risiko der Bank, und das zeigt sich in den Konditionen. Vor allem die Kaufnebenkosten erwarten Banken fast immer aus eigenen Mitteln, weil sie den Wert des Grundstücks nicht erhöhen. Ob es in deinem Fall geht, hängt von Einkommen, Bonität und Objekt ab.

Was passiert, wenn ich das Grundstück kaufe, aber doch nicht baue? Zwei Dinge greifen unabhängig voneinander. Kommunale Kaufverträge enthalten meist eine Bauverpflichtung von etwa drei Jahren, gesichert über Vertragsstrafen oder ein Rückkaufsrecht. Und dein Darlehen läuft weiter, mit Zinsen auf einen Kredit, dem kein Wohnnutzen gegenübersteht. Kläre beides, bevor du unterschreibst.

Zahle ich Bereitstellungszinsen auf das ganze Darlehen? Nein, nur auf den Teil, den du noch nicht abgerufen hast. Ist der Grundstücksanteil ausgezahlt, fallen sie nur auf den offenen Baukostenanteil an. Außerdem beginnen sie erst nach der bereitstellungsfreien Zeit, die je Bank unterschiedlich lang ist.

Kann ich die NRW-Förderung nachträglich beantragen, wenn ich das Grundstück schon gekauft habe? Für dasselbe Vorhaben nicht. Die NRW.BANK verlangt den Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags beziehungsweise vor Baubeginn. Ob ein späterer Hausbau als eigenes Vorhaben förderfähig sein kann, ist eine Frage an deine Bewilligungsbehörde. Kläre das dort, bevor du dich auf eine Reihenfolge festlegst.

Dieser Ratgeber erklärt Abläufe und Begriffe. Er ist keine Finanz- oder Anlageberatung und enthält keine Produktempfehlung. Konditionen sind immer individuell.


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Redaktion Grundstücke OWL

Dieser Artikel wird von der Redaktion von Grundstücke OWL gepflegt. Grundlage sind öffentliche Quellen der Kommunen und Gutachterausschüsse; Zahlen und Fristen prüfen wir bei wesentlichen Änderungen der Quellen nach. Veröffentlicht am . Zuletzt aktualisiert am .

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