Grundstück teilen und Teilfläche verkaufen: Ablauf, Kosten und Genehmigung in NRW
Grundstück teilen und eine Teilfläche verkaufen: Wann du in NRW eine Teilungsgenehmigung brauchst, wie die Vermessung abläuft, was es kostet und welche Fallstricke den Verkauf blockieren.
Ein großes Grundstück lässt sich teilen und die abgetrennte Fläche einzeln verkaufen. Rechtlich ist die Teilung die Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Teil deines Grundstücks künftig ein eigenständiges Grundstück sein soll. So steht es im Baugesetzbuch. Praktisch läuft es in drei Etappen. Erstens klärst du mit dem Bauamt, ob auf der neuen Fläche gebaut werden darf und ob dein Restgrundstück nach der Teilung noch alle Vorschriften einhält. Zweitens vermisst ein Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die neue Grenze und meldet die Zerlegung ins Liegenschaftskataster. Drittens verkaufst du die neue Parzelle wie jedes andere Grundstück, beurkundet beim Notar. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Besonderheit: Ist dein Grundstück bebaut, braucht die Teilung eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Das regelt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Unbebaute Grundstücke sind davon nicht erfasst. Für dich als Eigentümer in Ostwestfalen-Lippe ist die Teilung oft der schnellste Weg, aus einem übergroßen Garten einen verkäuflichen Bauplatz zu machen. Dieser Ratgeber führt dich durch Genehmigung, Ablauf, Kosten und die typischen Stolpersteine.
Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026
Die Teilung in der Kurzfassung
- Bebaubarkeit klären: Bauamt fragen, ob auf der geplanten Teilfläche ein Neubau zulässig wäre.
- Genehmigung prüfen: Bei bebauten Grundstücken ist in NRW eine Teilungsgenehmigung nötig, bei unbebauten nicht.
- Restgrundstück checken: Abstandsflächen, Zufahrt und Stellplätze müssen auch nach der Teilung stimmen.
- Vermessen lassen: Katasteramt oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zerlegt das Flurstück.
- Grundbuch fortführen: Die neue Parzelle bekommt ein eigenes Grundbuchblatt oder eine eigene laufende Nummer.
- Lasten klären: Grundschulden und Wegerechte müssen für die Teilfläche freigegeben oder neu geordnet werden.
- Verkaufen: Wert ermitteln, inserieren, beim Notar beurkunden.
Was heißt es, ein Grundstück zu teilen?
Teilen bedeutet, aus einem Grundstück zwei oder mehr eigenständige Grundstücke zu machen. Das Baugesetzbuch beschreibt die Teilung als die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene Erklärung des Eigentümers, dass ein Teil der Fläche künftig grundbuchmäßig getrennt geführt werden soll. Am Ende steht dort, wo vorher ein Flurstück war, mehr als eines.
Der typische Fall in OWL: Ein Haus aus den siebziger Jahren steht auf 1.200 Quadratmetern, die Kinder sind aus dem Haus, der hintere Garten wird nicht mehr gebraucht. Aus der Fläche werden 600 Quadratmeter für das Haus und 600 für einen neuen Bauplatz.
Wichtig ist der Unterschied zwischen drei Begriffen, die oft verwechselt werden:
| Begriff | Was passiert? |
|---|---|
| Grundstücksteilung (Realteilung) | Aus einer Fläche werden mehrere selbstständige Grundstücke mit eigener Grundbuchstelle |
| Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz | Ein Gebäude wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt, das Grundstück bleibt ungeteilt |
| Zerlegung | Der vermessungstechnische Vorgang im Liegenschaftskataster, der die Teilung umsetzt |
In diesem Ratgeber geht es um die Realteilung, also um die echte Trennung der Fläche. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass du einen Teil einzeln verkaufen kannst.
Brauchst du in NRW eine Genehmigung für die Teilung?
Das hängt davon ab, ob dein Grundstück bebaut ist. Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf die Teilung eines bebauten Grundstücks zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Ist dein Grundstück unbebaut, greift diese Genehmigungspflicht nicht. In vielen anderen Bundesländern gibt es eine solche Genehmigung gar nicht mehr, Nordrhein-Westfalen hat daran festgehalten. Keine Genehmigung braucht es außerdem, wenn der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter beteiligt ist.
Der Sinn der Regel ist einfach. Die Behörde soll verhindern, dass durch einen Strich auf der Karte ein rechtswidriger Zustand entsteht. Ein Beispiel: Dein Haus hält heute den vorgeschriebenen Abstand zur Grenze ein. Ziehst du die neue Grenze zu dicht ans Gebäude, wäre dieser Abstand nach der Teilung verletzt.
Für den Antrag brauchst du im Kern einen amtlichen Lageplan, der die geplante neue Grenze zeigt. Diesen Lageplan erstellt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt. Zuständig ist die Bauaufsicht der Stadt oder des Kreises, in dem das Grundstück liegt. Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden, listet das Bauportal des Landes NRW auf.
Bist du dir nicht sicher, ob dein Fall genehmigungspflichtig ist, kannst du bei vielen Bauaufsichten ein Negativzeugnis beantragen. Das ist die schriftliche Bestätigung, dass für deine Teilung keine Genehmigung nötig ist. Für Kataster und Grundbuch schafft das Klarheit.
Gut zu wissen: Die Bauaufsicht muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags entscheiden. Sie kann diese Frist durch einen Zwischenbescheid um höchstens zwei Monate verlängern. Entscheidet sie nicht innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Du hängst also nicht unbegrenzt in der Warteschleife.
Versagt werden darf die Genehmigung nur, wenn durch die Teilung Verhältnisse entstehen, die dem Baurecht widersprechen. Sie ist kein Ermessensspielraum für die Verwaltung. Bleibt alles regelkonform, hast du einen Anspruch auf die Genehmigung.
Eine Genehmigung für die Teilung ist aber nicht dasselbe wie eine Baugenehmigung. Sie sagt nur, dass die neue Grenze zulässig ist. Ob auf der abgetrennten Fläche tatsächlich ein Haus stehen darf, ist eine zweite Frage.
Darf auf der neuen Teilfläche überhaupt gebaut werden?
Das ist die entscheidende Frage für den Verkaufspreis. Eine Teilfläche, auf der niemand bauen darf, ist Gartenland. Eine bebaubare Teilfläche ist ein Bauplatz und ein Vielfaches wert.
Zwei Wege führen zur Antwort:
Es gibt einen Bebauungsplan. Dann steht dort, was zulässig ist. Der Plan regelt unter anderem die Art der Nutzung, die Zahl der Vollgeschosse, die überbaubare Fläche und oft auch Mindestgrundstücksgrößen. Manche Pläne setzen Baugrenzen so, dass der hintere Gartenteil gar nicht bebaut werden darf. Wie du solche Pläne liest, erklären wir im Ratgeber Bebauungsplan lesen und verstehen.
Es gibt keinen Bebauungsplan. Dann richtet sich die Zulässigkeit im Innenbereich direkt nach dem Baugesetzbuch. Ein Neubau ist erlaubt, wenn er sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Stehen ringsum Einfamilienhäuser, spricht viel für die Bebaubarkeit. Steht in deiner Straße kein einziges Haus in zweiter Reihe, kann genau das zum Problem werden.
Der sicherste Nachweis ist in beiden Fällen die Bauvoranfrage. Du fragst offiziell, ob auf der geplanten Teilfläche ein bestimmtes Vorhaben zulässig ist. Die Antwort ist ein Bauvorbescheid, der die Zulässigkeit verbindlich feststellt. Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist er drei Jahre gültig und kann verlängert werden.
Tipp: Stelle die Bauvoranfrage vor der Vermessung, nicht danach. Erfährst du erst nach der Zerlegung, dass die hintere Fläche nicht bebaubar ist, hast du die Vermessungskosten für ein Gartengrundstück ausgegeben. Umgekehrt kannst du den Zuschnitt nach der Antwort des Bauamts noch anpassen.
Ein weiterer Punkt betrifft Grundstücke in zweiter Reihe. Liegt die neue Parzelle hinter dem Bestandshaus, braucht sie einen gesicherten Zugang zur öffentlichen Straße. Ohne Zufahrt ist die Erschließung nicht gesichert und ein Neubau nicht zulässig. Wie das gelöst wird, steht weiter unten.
Wie läuft die Teilung Schritt für Schritt ab?
1. Vorklärung beim Bauamt
Sprich mit der Bauaufsicht oder dem Stadtplanungsamt, bevor du Geld ausgibst. Frag dort nach einer ersten Einschätzung, ob eine Teilung an dieser Stelle sinnvoll und die neue Fläche bebaubar ist. Ob deine Kommune formlos berät oder gleich auf die Bauvoranfrage verweist, ist unterschiedlich geregelt. Nimm einen Ausdruck der Flurkarte mit und zeichne deine Idee ein.
2. Vermessungsbüro beauftragen
Für die Zerlegung brauchst du das Katasteramt deines Kreises oder ein Büro eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Beide dürfen amtliche Vermessungen durchführen. Der Vermesser erstellt den amtlichen Lageplan, den du für Genehmigung und Bauvoranfrage brauchst.
3. Genehmigung beantragen
Bei einem bebauten Grundstück stellst du den Antrag auf Teilungsgenehmigung bei der Bauaufsicht, zusammen mit dem amtlichen Lageplan. Bei einem unbebauten Grundstück entfällt dieser Schritt.
4. Grenztermin und Abmarkung
Der Vermesser lädt dich und die betroffenen Nachbarn zum Grenztermin. Vor Ort wird die neue Grenze festgelegt und mit Grenzsteinen oder Grenzmarken dauerhaft gekennzeichnet. Die Beteiligten unterschreiben die Grenzniederschrift.
5. Fortführung im Liegenschaftskataster
Das Ergebnis geht an das Katasteramt. Dort wird die Zerlegung übernommen, die neuen Flurstücke bekommen eigene Nummern. Erst damit existiert die Teilfläche offiziell.
6. Grundbuch
Das Katasteramt meldet die Änderung an das Grundbuchamt beim Amtsgericht. Die neue Parzelle wird abgeschrieben und erhält ein eigenes Grundbuchblatt oder eine eigene laufende Nummer im Bestandsverzeichnis. Für die Teilung selbst brauchst du keinen Notar. Der kommt erst beim Verkauf ins Spiel.
7. Verkauf
Jetzt ist die Teilfläche ein eigenständiges Grundstück und einzeln verkäuflich. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, danach folgen Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung.
Rechne für den gesamten Ablauf mehrere Monate ein. Die Genehmigungsfrist allein kann bis zu drei Monate dauern, dazu kommen Terminfindung beim Vermesser und die Bearbeitung im Kataster.
Was kostet eine Grundstücksteilung?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Der größte ist fast immer die Vermessung.
| Posten | Wer stellt in Rechnung? | Wovon hängt es ab? |
|---|---|---|
| Zerlegungsvermessung mit Abmarkung | Katasteramt oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Bodenwert und Fläche der neuen Grundstücke, Aufwand vor Ort |
| Amtlicher Lageplan | Vermessungsbüro | Umfang und Zweck des Plans |
| Teilungsgenehmigung | Bauaufsichtsbehörde | Gebührensatzung, nur bei bebauten Grundstücken |
| Bauvoranfrage (freiwillig) | Bauaufsichtsbehörde | Art und Größe des geplanten Vorhabens |
| Grundbuchfortführung | Amtsgericht | Gerichts- und Notarkostengesetz |
| Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung | Notar und Grundbuchamt | Kaufpreis, nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, zahlt üblicherweise der Käufer |
Die Vermessungsgebühren sind in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt. Grundlage ist die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes mit ihrem Kostentarif. Diese Gebühren sind für Katasterämter und für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gleichermaßen bindend. Sie sind weder Verhandlungssache noch als Festpreis vereinbar. Weil sich der Betrag unter anderem am Bodenwert der beteiligten Flächen orientiert, kostet dieselbe Teilung in einer teuren Lage mehr als in einer günstigen.
So bekommst du eine belastbare Zahl: Hol dir vorab eine unverbindliche Kostenschätzung. Vermessungsbüros und Katasterämter rechnen dir den Betrag anhand von Fläche und Bodenwert aus. Frag dabei gleich, ob Grenzsteine wiederhergestellt werden müssen. Fehlende oder überbaute Grenzmarken erhöhen den Aufwand.
Ein Punkt wird häufig übersehen: Für ein neu entstehendes Baugrundstück können Beiträge und Anschlusskosten anfallen. Braucht die Teilfläche einen eigenen Anschluss an Wasser, Abwasser und Strom, zahlt jemand dafür. Ebenso können Anschlussbeiträge der Kommune fällig werden. Kläre vor dem Verkauf, wer diese Kosten trägt, und schreib es in den Kaufvertrag.
Welche Fallstricke blockieren den Verkauf der Teilfläche?
Die meisten gescheiterten Teilungen scheitern nicht am Bauamt, sondern an Details, die vorher niemand geprüft hat. Diese fünf sind die häufigsten.
Abstandsflächen zum Bestandsgebäude. Nach der Teilung ist die neue Grenze eine echte Nachbargrenze. Dein Haus, die Garage und der Anbau müssen dann den vorgeschriebenen Abstand zu dieser Grenze einhalten. Passt das nicht, hilft manchmal eine Baulast, mit der die Nachbarfläche den fehlenden Abstand übernimmt. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und mindert den Wert der belasteten Fläche.
Die Zufahrt. Liegt die neue Parzelle hinter dem Haus, braucht sie einen gesicherten Weg zur Straße. Zivilrechtlich löst man das mit einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch, öffentlich-rechtlich oft zusätzlich mit einer Baulast. Welche Sicherung im Einzelfall reicht, entscheidet die Bauaufsicht. Kläre das vor dem Verkauf, sonst kauft der Interessent ein Risiko.
Die Grundschuld der Bank. Läuft auf deinem Grundstück noch ein Darlehen, lastet die Grundschuld auf der gesamten Fläche, also auch auf der abgetrennten Parzelle. Kein Käufer übernimmt das. Du brauchst von deiner Bank eine Freigabe für die Teilfläche, oft gegen Zahlung eines Teilbetrags aus dem Kaufpreis. Sprich früh mit deiner Bank, die Bearbeitung dauert.
Alte Rechte im Grundbuch. In der zweiten Abteilung stehen Wege-, Leitungs- und Wohnrechte. Solche Eintragungen wandern bei der Teilung unter Umständen mit auf das neue Grundstück. Ein Blick ins aktuelle Grundbuch gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Leitungen im Boden. Unter dem Gartenteil liegen häufig die Abwasserleitung des Bestandshauses, Drainagen oder ein Stromkabel. Verläuft eine Leitung des Altbaus quer über die neue Parzelle, muss sie gesichert oder verlegt werden. Auch das regelt man mit einer Dienstbarkeit oder mit einer Umverlegung, die Geld kostet.
Achtung Restgrundstück: Prüfe auch, was mit deinem eigenen Grundstück passiert. Bleiben genug Stellplätze übrig? Bleibt die vorgeschriebene Grundstücksfläche je Wohnung erhalten, wenn der Bebauungsplan das vorgibt? Ein zu klein gewordenes Restgrundstück kann später den Anbau oder den Verkauf des Hauses erschweren.
Was ist die abgetrennte Teilfläche wert?
Der Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert. Das ist der durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter für eine Zone mit ähnlichen Grundstücken. In Nordrhein-Westfalen rufst du ihn kostenlos im amtlichen Portal BORIS NRW ab. Bodenrichtwert mal Quadratmeter ergibt einen groben Rahmen. Wie du den Wert für dein eigenes Grundstück einordnest, zeigt der Ratgeber Bodenrichtwert für das eigene Grundstück.
Eine Teilfläche weicht von diesem Rahmen aber oft ab:
| Merkmal | Wirkung auf den Wert |
|---|---|
| Belegte Bebaubarkeit durch Bauvorbescheid | Deutlicher Pluspunkt, nimmt dem Käufer das Hauptrisiko |
| Eigener Zugang zur Straße | Stützt den Preis |
| Lage in zweiter Reihe mit Wegerecht | Abschlag, weil Zuschnitt und Zufahrt eingeschränkt sind |
| Schmaler Zuschnitt | Abschlag, erschwert die Hausplanung |
| Baulast zugunsten des Restgrundstücks | Mindert den Wert der belasteten Fläche |
| Voll erschlossen | Pluspunkt, spart dem Käufer Anschlusskosten |
Willst du eine belastbare Zahl, hilft der Gutachterausschuss. Jeder Kreis in OWL hat einen, ebenso die kreisfreie Stadt Bielefeld. Die Geschäftsstellen findest du über das Portal der Gutachterausschüsse in NRW. Dort bekommst du Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und auf Wunsch ein Verkehrswertgutachten. Das kostet Geld, liefert aber einen Wert, der auch in einer Erbengemeinschaft oder vor Gericht Bestand hat.
Für die Vermarktung selbst hast du mehrere gleichwertige Wege. Du kannst privat verkaufen, einen Makler beauftragen oder eine regionale Plattform nutzen. Ein Makler übernimmt Bewertung, Exposé und Besichtigungen und kennt den lokalen Markt. Wer den Verkauf selbst steuert, spart die Provision, muss Unterlagen und Gespräche aber selbst organisieren. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit du investieren willst.
Was gilt steuerlich, wenn du die Teilfläche verkaufst?
Zwei Themen sind relevant. Das erste ist die Spekulationsfrist. Verkaufst du ein Grundstück aus dem Privatvermögen, ist der Gewinn nach dem Einkommensteuergesetz in der Regel steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge. Bei geerbten Grundstücken zählt die Haltedauer des Vorbesitzers mit. Wer den Gartenteil eines seit Jahrzehnten gehaltenen Elternhauses verkauft, ist meist außerhalb der Frist. Details stehen im Ratgeber Spekulationssteuer beim Grundstücksverkauf.
Das zweite Thema betrifft alle, die mehr als eine Parzelle abtrennen wollen. Wer innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und wieder verkauft, gerät in den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels. Die Finanzverwaltung nennt das die Drei-Objekt-Grenze. Sie ist keine starre Regel, sondern ein Indiz, und die Grundsätze gelten laut Finanzverwaltung auch für parzellierte unbebaute Grundstücke. Wird ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen, ist der Gewinn steuerpflichtig, unabhängig von der Zehnjahresfrist, und es kann Gewerbesteuer anfallen.
Wichtig: Wenn du planst, aus einem großen Grundstück gleich mehrere Bauplätze zu machen, sprich vorher mit einem Steuerberater. Die Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel hängt vom Einzelfall ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.
Für den Käufer fällt beim Kauf die Grunderwerbsteuer an. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie 6,5 Prozent des Kaufpreises. Sie zahlt üblicherweise der Käufer, ebenso die Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag.
Lohnt sich die Teilung in Ostwestfalen-Lippe?
Für viele Eigentümer ja, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens passt die Teilung zur Strategie vieler Kommunen. Das Baugesetzbuch verpflichtet Gemeinden, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und die Innenentwicklung zu prüfen, bevor neue Flächen am Ortsrand ausgewiesen werden. Viele Städte und Gemeinden in OWL führen deshalb ein Baulückenkataster und sprechen Eigentümer großer, untergenutzter Grundstücke aktiv an. Eine Teilfläche im gewachsenen Ortskern trifft damit auf politischen Rückenwind.
Zweitens ist die Nachfrage nach kleinen, sofort bebaubaren Grundstücken im Ort hoch. Neue Baugebiete entstehen langsam, und kommunale Bauplätze werden in vielen OWL-Kommunen über Punktesysteme an eine begrenzte Zahl von Bewerbern vergeben. Wer dort leer ausgeht, sucht Alternativen. Wie die kommunale Vergabe funktioniert, erklärt der Ratgeber Grundstück von der Stadt kaufen.
Gegen eine Teilung spricht der Verlust an Wohnqualität. Aus einem großen Garten wird ein normaler, aus der freien Sicht eine Hauswand. Das ist eine persönliche Abwägung, keine rechtliche.
Und du musst nicht verkaufen. Die abgetrennte Fläche kannst du auch behalten und selbst bebauen, etwa für ein kleineres Haus im Alter oder für die eigenen Kinder. Der Ablauf von Genehmigung, Vermessung und Grundbuch bleibt derselbe.
Zusammenfassung
- Teilen heißt, aus einem Grundstück mehrere eigenständige Grundstücke zu machen. Erst danach lässt sich eine Teilfläche einzeln verkaufen.
- In Nordrhein-Westfalen braucht die Teilung eines bebauten Grundstücks eine Genehmigung der Bauaufsicht. Bei unbebauten Grundstücken entfällt sie.
- Die Behörde hat einen Monat Zeit, verlängerbar um höchstens zwei Monate. Entscheidet sie nicht, gilt die Genehmigung als erteilt.
- Die Teilungsgenehmigung ist keine Baugenehmigung. Ob auf der neuen Fläche gebaut werden darf, klärst du am sichersten mit einer Bauvoranfrage.
- Den größten Kostenblock bildet die Zerlegungsvermessung. Die Gebühren sind in NRW gesetzlich geregelt und richten sich unter anderem nach dem Bodenwert.
- Die häufigsten Blockaden sind Abstandsflächen, fehlende Zufahrt, die Grundschuld der Bank, alte Grundbuchrechte und Leitungen im Boden.
- Steuerlich zählen die Zehnjahresfrist und, bei mehreren Parzellen, die Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich für die Teilung meines Grundstücks einen Notar? Für die Teilung selbst nicht. Sie wird über die Vermessung und die Fortführung im Liegenschaftskataster und Grundbuch vollzogen. Ein Notar wird erst gebraucht, wenn du die abgetrennte Fläche verkaufst. Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss immer notariell beurkundet werden.
Kann mein Nachbar die Teilung verhindern? Nein. Nachbarn haben kein Vetorecht gegen eine Grundstücksteilung. Sie werden aber zum Grenztermin geladen, weil die neue Grenze auch ihre Grenzpunkte berühren kann. Widerspricht ein Nachbar dem Grenzverlauf, klärt der Vermesser das anhand der Katasterunterlagen.
Wie lange dauert eine Grundstücksteilung? Rechne mit mehreren Monaten. Die Bauaufsicht darf für die Genehmigung einen Monat brauchen und kann auf bis zu drei Monate verlängern. Dazu kommen die Terminfindung beim Vermessungsbüro, der Grenztermin und die Fortführung im Kataster und im Grundbuch.
Was passiert mit meiner Grundschuld, wenn ich einen Teil verkaufe? Die Grundschuld lastet zunächst auf der gesamten Fläche und damit auch auf der neuen Parzelle. Deine Bank muss die Teilfläche aus der Haftung entlassen, üblicherweise gegen einen Teil des Kaufpreises. Kläre das früh, denn ohne Freigabe wird der Käufer nicht kaufen.
Lohnt sich eine Bauvoranfrage vor der Teilung? In den meisten Fällen ja. Sie kostet eine Gebühr, sagt dir aber verbindlich, ob und wie auf der geplanten Teilfläche gebaut werden darf. Diese Information entscheidet über den Wert und darüber, ob sich die Vermessungskosten überhaupt lohnen. Zudem kannst du den Zuschnitt danach noch anpassen.
Quellen und weiterführende Links
- Baugesetzbuch (BauGB), Begriff der Teilung, Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich, Grundsatz der sparsamen Bodennutzung
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), Teilung von Grundstücken, Abstandsflächen, Baulastenverzeichnis, Bauvorbescheid
- Bauportal NRW: Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung, erforderliche Unterlagen und zuständige Behörde
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW mit Kostentarif, Gebühren für amtliche Vermessungen
- BORIS NRW, amtliches Bodenrichtwertinformationssystem des Landes
- Einkommensteuergesetz (EStG), private Veräußerungsgeschäfte und Zehnjahresfrist
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, Anhang Grundstückshandel, Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels und Drei-Objekt-Grenze
- Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der OWL-Kreise und der kreisfreien Stadt Bielefeld, Kaufpreisauskünfte und Verkehrswertgutachten
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Redaktion Grundstücke OWL
Dieser Artikel wird von der Redaktion von Grundstücke OWL gepflegt. Grundlage sind öffentliche Quellen der Kommunen und Gutachterausschüsse; Zahlen und Fristen prüfen wir bei wesentlichen Änderungen der Quellen nach. Veröffentlicht am . Zuletzt aktualisiert am .
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