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Fristende: 05.08.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune.
Der Bebauungsplan Nr. 2 trat mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Juli 2019 in Kraft. Die Stadt nennt zweigeschossige freistehende Einfamilienhäuser ohne Bauträger- und Architektenbindung. Der Bebauungsplan ist seit 2019 rechtskräftig.
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Büren.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Quellenmeldung vom 15.07.2026. Bitte Originalquelle prüfen.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Burgliedweg / Flurjupp in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Im Allgemeinen Wohngebiet sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig; die Kennzahlen gelten für die WA-Flächen, nicht für Misch- oder Gemeinbedarfsflächen. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle. Quellenmeldung und letzte Gegenprüfung werden getrennt ausgewiesen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Genannte Bewerbungsfrist | 05.08.2026 Originalquelle Quellenmeldung vom 15.07.2026 |
| Preis je m² | 35 € Originalquelle Quellenmeldung vom 15.07.2026 |
| Erschließung im Preis | Nein Originalquelle Nicht aktuell gegengeprüft |
| Planungsstand | Baurecht steht Originalquelle Quellenmeldung vom 15.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 24.07.2019 Originalquelle Quellenmeldung vom 12.07.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte Originalquelle Quellenmeldung vom 15.07.2026 |
| GRZ | 0,4 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| GFZ | 0,8 Originalquelle Quellenmeldung vom 12.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Vergabeart | Punktesystem Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Vergabeverfahren | Punktesystem mit Kriterien zu sozialem Bezug, Wohnortbezug, Ehrenamt und vorhandenem Eigentum; vollständige Nachweise bis zum Stichtag; Zuteilungsentscheidung durch den Rat; Kaution 200,00 €. Originalquelle Quellenmeldung vom 15.07.2026 |
Letzte Gegenprüfung: 08.09.2026
Die veröffentlichte Bewerbungsfrist endete am 05.08.2026. Ob derzeit erneut Bewerbungen möglich sind, ist amtlich nicht bestätigt. Bitte prüfe die Originalquelle der Stadt Büren.
Punktesystem mit Kriterien zu sozialem Bezug, Wohnortbezug, Ehrenamt und vorhandenem Eigentum; vollständige Nachweise bis zum Stichtag; Zuteilungsentscheidung durch den Rat; Kaution 200,00 €.
35 €/m². Quellenmeldung vom 15.07.2026. Bitte Originalquelle prüfen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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