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Fristende: 05.08.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune.
Auf den Dachflächen ist ein Mindestanteil an Photovoltaik vorgesehen; das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern, eine Einleitung in den städtischen Kanal ist nicht möglich. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig.
Das Baugebiet liegt am Waldrand mit angrenzenden Landschaftswegen; rund 100 Meter östlich und rund 300 Meter westlich des Plangebiets beginnt jeweils eine geschlossene Waldfläche. Das Baugebiet 'Steinfeld Süd' liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Brenken (Stadt Büren) südlich des bestehenden Wohngebiets 'Im Steinfeld'. Auf den Dachflächen ist ein Mindestanteil an Photovoltaik vorgesehen; das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern, eine Einleitung in den städtischen Kanal ist nicht möglich. Die Grundstücke im südlichen Bereich sind ausschließlich eingeschossig bebaubar; die weiteren Grundstücke sind zweigeschossig bebaubar, ohne Pflicht zu einer zweigeschossigen Bebauung. Der Bebauungsplan Nr. 16 'Steinfeld Süd' setzt eine offene Bauweise fest, in der nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind; je Wohngebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig. Die Vereins- und Dorfgemeinschaft hat den Namensvorschlag 'Zur Rehwiese' eingereicht; der Rat der Stadt Büren hat diese Namensgebung übernommen. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Büren.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Nicht aktuell gegengeprüft. Bitte Originalquelle prüfen.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Steinfeld Süd in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
WA1 erlaubt maximal zwei Vollgeschosse, WA2 maximal ein Vollgeschoss. Eine Dachform ist nicht festgesetzt. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle. Quellenmeldung und letzte Gegenprüfung werden getrennt ausgewiesen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Genannte Bewerbungsfrist | 05.08.2026 Originalquelle Quellenmeldung vom 12.07.2026 |
| Preis je m² | 60 € Originalquelle Nicht aktuell gegengeprüft |
| Erschließung im Preis | Nein Originalquelle Nicht aktuell gegengeprüft |
| Planungsstand | Baurecht steht Originalquelle Quellenmeldung vom 15.04.2025 |
| Rechtskraft B-Plan | 15.04.2025 Originalquelle Quellenmeldung vom 15.04.2025 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Vergabeart | Punktesystem Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Vergabeverfahren | Die Richtlinie der Stadt Büren für städtische Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser sieht ein Punkteverfahren vor. Punkte gibt es für soziale Kriterien wie Kinder im Haushalt, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, für die Dauer des Hauptwohnsitzes im Ort und im weiteren Stadtgebiet sowie für Ehrenamt. Vorhandenes Wohneigentum oder ein Baugrundstück kann zu Punktabzügen führen; berücksichtigt wird auch das Eigentum des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Wer innerhalb der letzten 15 Jahre bereits ein städtisches Wohnbaugrundstück erhalten hat oder insgesamt eine negative Punktzahl erreicht, ist ausgeschlossen. Die Richtlinie enthält Ausnahmen vom Punktabzug und ermöglicht bis zu sechs zusätzliche Punkte je geeigneter Tauschfläche. Mit der Bewerbung ist eine Kaution von 200 Euro zu hinterlegen. Originalquelle Quellenmeldung vom 27.10.2022 |
Letzte Gegenprüfung: 08.09.2026
Die veröffentlichte Bewerbungsfrist endete am 05.08.2026. Ob derzeit erneut Bewerbungen möglich sind, ist amtlich nicht bestätigt. Bitte prüfe die Originalquelle der Stadt Büren.
Die Richtlinie der Stadt Büren für städtische Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser sieht ein Punkteverfahren vor. Punkte gibt es für soziale Kriterien wie Kinder im Haushalt, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, für die Dauer des Hauptwohnsitzes im Ort und im weiteren Stadtgebiet sowie für Ehrenamt. Vorhandenes Wohneigentum oder ein Baugrundstück kann zu Punktabzügen führen; berücksichtigt wird auch das Eigentum des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Wer innerhalb der letzten 15 Jahre bereits ein städtisches Wohnbaugrundstück erhalten hat oder insgesamt eine negative Punktzahl erreicht, ist ausgeschlossen. Die Richtlinie enthält Ausnahmen vom Punktabzug und ermöglicht bis zu sechs zusätzliche Punkte je geeigneter Tauschfläche. Mit der Bewerbung ist eine Kaution von 200 Euro zu hinterlegen.
60 €/m². Nicht aktuell gegengeprüft. Bitte Originalquelle prüfen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
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