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Fristende: 31.03.2026. Bewerbung und aktueller Stand über die Originalquelle der Kommune.
Nach Angaben der Stadt konnten nahezu alle 21 städtischen Grundstücke zugeteilt werden. Die Zahl 21 beschreibt den Umfang der abgeschlossenen Runde, nicht aktuell verfügbare Grundstücke. Der Bebauungsplan ist seit 2023 rechtskräftig.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Der Bebauungsplan Nr. 117 Höber setzt für die relevanten privaten Grundstücksteilflächen eine offene Bauweise, eine GRZ von 0,4 und höchstens zwei Vollgeschosse fest. Zulässig sind geneigte Dächer, Flachdächer und Pultdächer. Die nordöstliche Teilfläche für Mehrfamilienhäuser hat abweichende Vorgaben.
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle. Quellenmeldung und letzte Gegenprüfung werden getrennt ausgewiesen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Vermarktungsstart | 01.02.2026 Originalquelle Quellenmeldung vom 01.02.2026 |
| Genannte Bewerbungsfrist | 31.03.2026 Originalquelle Quellenmeldung vom 31.03.2026 |
| Grundstücksgrößen | 500 bis 700 m² Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Planungsstand | Baurecht steht Originalquelle Quellenmeldung vom 14.07.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 13.11.2023 Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| GRZ | 0,4 Originalquelle Quellenmeldung vom 14.07.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 Originalquelle Quellenmeldung vom 14.07.2026 |
| Vergabeart | Punktesystem Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
| Vergabeverfahren | Punktesystem Originalquelle Quellenmeldung vom 13.07.2026 |
Letzte Gegenprüfung: 08.09.2026
Die veröffentlichte Bewerbungsfrist endete am 31.03.2026. Ob derzeit erneut Bewerbungen möglich sind, ist amtlich nicht bestätigt. Bitte prüfe die Originalquelle der Stadt Delbrück.
Punktesystem.
Die Grundstücke sind 500 bis 700 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: geneigte Dächer, Flachdach, Pultdach.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Alle Baugebiete der Region: Grundstücke Kreis Paderborn
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