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Im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Föhrenweg“ sind Mehrfamilienhäuser sowie Einzel-, Doppel- und Kettenhäuser und eine Kindertageseinrichtung vorgesehen. Das Planverfahren läuft. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe zur Vergabe einzelner Grundstücke vor.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 53 „Föhrenweg“ der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock umfasst die Fläche des ehemaligen Campingplatzes „In den Tannen“ im Ortsteil Schloß Holte. Verbindliche Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Dachform enthält der Bebauungsplan Nr. 53 „Föhrenweg“ noch nicht; sie werden nach der Vorentwurfs-Begründung erst im weiteren Planverfahren erarbeitet. Im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Föhrenweg“ sind Mehrfamilienhäuser sowie Einzel-, Doppel- und Kettenhäuser und eine Kindertageseinrichtung vorgesehen. Nach der Flächenbilanz des Vorentwurfs entfallen von rund 6,35 ha Plangebietsfläche rund 2,50 ha auf ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO; weitere Teilflächen sind unter anderem rund 2,05 ha Wald, rund 0,80 ha Straßenverkehrsflächen und rund 0,36 ha Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 53 „Föhrenweg“ umfasst nach der Vorentwurfs-Begründung rund 6,3 ha. Für den Bebauungsplan Nr. 53 „Föhrenweg“ hat die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock am 13.06.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB gefasst; die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB lief vom 03.07.2024 bis 29.08.2024. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Schloß Holte-Stukenbrock.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Planungsstand | Verfahren läuft Quelle |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Für das Baugebiet 53 Föhrenweg ist ein Planungsverfahren belegt. Daraus lässt sich keine Verfügbarkeit von Grundstücken ableiten. Bitte bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nachfragen.
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