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Je Doppelhaushälfte sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; je Einzelhaus sind je nach Festsetzung 2 oder 5 Wohneinheiten zulässig. Die Vergabe der Grundstücke steht noch aus. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Eine Vergabe einzelner Grundstücke ist derzeit nicht amtlich veröffentlicht.
Offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig (§ 22 BauNVO). Es sind ausschließlich Sattel- und Zeltdächer zulässig. Eine Dachneigung von 25 bis 45 Grad ist zulässig. Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Geschoßflächenzahl 0,8 gem. § 20 BauNVO. Grundflächenzahl 0,4 gem. § 19 BauNVO. Zwei Vollgeschosse als Höchstmaß (II) gem. § 16 (4) BauNVO. Je Doppelhaushälfte sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; je Einzelhaus sind je nach Festsetzung 2 oder 5 Wohneinheiten zulässig. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Bachweg“ ist seit dem 20.01.2023 rechtskräftig (§ 10 (3) BauGB). Die Stadt verkauft 2 Einfamilienhausgrundstücke an private Bewerber/innen: Flurstück 1910 mit 425 qm und Flurstück 1960 mit 416 qm. Das Baugebiet Bachweg liegt im Ortsteil Liemke. Kaufpreis 150,00 €/qm zzgl. Erschließungskosten 37,35 €/qm. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Die Vergabe der Grundstücke steht noch aus. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in Form einer Verlosung.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aktuell keine Infos zur Vergabe von Grundstücken
Die Stadt veröffentlicht derzeit nicht, ob und wann Grundstücke vergeben werden. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nachfragen.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Wohnfläche über alle Etagen zusammen, gemessen an der Grundstücksfläche. GFZ 0,8 heißt: Bei einem 500 m² großen Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen etwa 400 m² betragen, verteilt auf alle Vollgeschosse.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Der Bebauungsplan setzt 1,5 Stellplaetze je Wohneinheit fest (gestalterische Festsetzung Nr. 9); da nur ganze Stellplaetze gebaut werden koennen, bedeutet das in der Praxis zwei Stellplaetze fuer die meisten Einfamilienhaeuser mit zwei Wohneinheiten entsprechend drei.
| Bezeichnung | Größe | Status |
|---|---|---|
| Flurstück 1910 | 425 m² | Status nicht angegeben |
| Flurstück 1960 | 416 m² | Status nicht angegeben |
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Vergabestatus | Unbekannt Quelle |
| Aktuell verfügbar | ca. 2 Quelle |
| Grundstücksgrößen | 416 bis 425 m² Quelle |
| Preis je m² | 150 € Quelle |
| Erschließung im Preis | Nein Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht Quelle |
| Haustypen | Einfamilienhaus Quelle |
| GRZ | 0,4 Quelle |
| GFZ | 0,8 Quelle |
| Vollgeschosse max. | 2 Quelle |
| Vergabeart | Losverfahren Quelle |
| Vergabeverfahren | Verlosung Quelle |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Das Baurecht steht, eine öffentliche Vergabe ist aber nicht belegt. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nachfragen.
Verlosung.
150 €/m².
Für das Baugebiet Bachweg sind ca. 2 Grundstücke in der Quelle als verfügbar genannt. Die Grundstücke sind 416 bis 425 m² groß.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach, Zeltdach. Die Dachneigung muss zwischen 25 und 45 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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