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Die Stadt Brakel hat angekündigt, Ende 2026 mit der Vermarktung der Grundstücke zu beginnen; Informationen zur Grundstücksvergabe und zum Grundstückskaufpreis sollen im Sommer 2026 veröffentlicht werden. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig.
Das Neubaugebiet Bohlenweg in der Kernstadt Brakel beruht auf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Bohlenweg“. Der Rat der Stadt Brakel beschloss den Plan am 10.07.2025 als Satzung; mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.07.2025 ist er in Kraft getreten. Im Gebiet werden insgesamt 37 neue Bauplätze ausgewiesen; 28 davon sind städtische Grundstücke, von denen drei für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen sind. Die Stadt Brakel hat angekündigt, Ende 2026 mit der Vermarktung der Grundstücke zu beginnen; Informationen zur Grundstücksvergabe und zum Grundstückskaufpreis sollen im Sommer 2026 veröffentlicht werden. Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO; im Geltungsbereich sind die Gebäude in offener Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO zu errichten. Das Plangebiet umfasst rund 4,8 Hektar. Der Bebauungsplan wurde durch Beschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel vom 10.03.2021 nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Brakel.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Die Stadt Brakel hat dieses Baugebiet angekündigt, die Vermarktung ist aber noch nicht gestartet. Voraussichtlicher Zeitplan: 31.12.2026.
31.12.2026.
Für das Baugebiet Bohlenweg sind 37 Grundstücke insgesamt geplant.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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