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Der Bebauungsplan Nr. 9 „Brunnenallee“ betrifft ein bestehendes Wohngebiet im Norden der Kernstadt Brakel. Alle Grundstücke im Plangebiet sind veräußert, bis auf zwei sind sie bebaut. Der Bebauungsplan ist seit 2006 rechtskräftig. Die kommunale Vergabe ist abgeschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 9 „Brunnenallee“ betrifft ein bestehendes Wohngebiet im Norden der Kernstadt Brakel. Die 2. Änderung passt die festgesetzten Verkehrsflächen an den tatsächlichen Bestand an. Alle Grundstücke im Plangebiet sind veräußert, bis auf zwei sind sie bebaut. Die Veröffentlichung des Entwurfs lief vom 18. Mai bis einschließlich 19. Juni 2026 und ist beendet. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Brakel.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier ist ein Vollgeschoss erlaubt, also ebenerdiges Wohnen wie beim Bungalow, je nach Plan mit nutzbarem Dachgeschoss obendrauf. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,4 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 200 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Rechtskräftig seit 13.07.2006 (zuletzt geändert durch die 1. Änderung 2025, die nur Einfriedungen und Nebenanlagen betrifft). Die Grundflächenzahl 0,4 und die offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern gelten im gesamten Plangebiet. Geschossflächenzahl und Geschosszahl sind nach Teilgebieten gestaffelt: WA I ein Vollgeschoss mit GFZ 0,4, WA II (Streifen entlang der Brunnenallee) zwei Vollgeschosse mit GFZ 0,8. Dachneigung im WA I 32 bis 45 Grad, im WA II 22 bis 38 Grad bei Hauptgebäuden. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: August 2026
Nein. Die Vergabe im Baugebiet Brunnenallee ist abgeschlossen.
Zulässig sind bis zu 1 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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