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Die Stadt Paderborn kündigt für Winkelland den Beginn der Bewerbungsphase voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027 an. Die Angabe bezieht sich auf ihre Grundstücksangebote für private Interessenten. Der Bebauungsplan ist seit 2026 rechtskräftig. Die Vergabe ist angekündigt, hat aber noch nicht begonnen. Genannter Zeitplan: Die Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027.
Verfahrensstand: Rechtskraft
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Winkelland in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu drei Vollgeschosse erlaubt. Das lässt auch größere Baukörper wie Mehrfamilienhäuser zu. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Die Kennzahlen beziehen sich auf den amtlichen Satzungsdruck M 314 „Winkelland“, Stand Mai 2026. Drei Vollgeschosse betreffen WA1 als zwingende Zahl und WA1* als Höchstmaß. In WA2, WA3, WA4, WA4*, WA5 und WA5* sind höchstens zwei Vollgeschosse vorgesehen. Die zusammengefassten Hausformen gelten für unterschiedliche Teilbereiche. Die angezeigte GRZ 0,4 betrifft die Wohngebäudebereiche; eine gesonderte Gemeinschaftsstellplatz- und Carportfläche hat eine GRZ von 0,8. Die angezeigte Dachneigung von 0° bis 35° ist nur eine äußere Zusammenfassung. Flachdachbereiche und Satteldachbereiche mit 25° bis 35° sind getrennt festgesetzt und nicht beliebig austauschbar. Die Verfahrensvermerke sind im verlinkten Druck nicht ausgefüllt. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Vergabestatus | Angekündigt Quelle |
| Angekündigter Zeitplan | Die Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027. Quelle |
| Planungsstand | Baurecht steht Quelle |
| Rechtskraft B-Plan | 24.07.2026 Quelle |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus Quelle |
| GRZ | 0,4 Quelle |
| Vollgeschosse max. | 3 Quelle |
| Vergabeverfahren | Die Stadt kündigt den Beginn der Bewerbungsphase voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027 an. Zum Auswahlverfahren liegt uns derzeit kein bestätigter Beleg vor. Quelle |
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Noch nicht. Die Stadt Paderborn hat dieses Baugebiet angekündigt, die Vermarktung ist aber noch nicht gestartet. Voraussichtlicher Zeitplan: Die Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027.
Die Stadt kündigt den Beginn der Bewerbungsphase voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027 an. Zum Auswahlverfahren liegt uns derzeit kein bestätigter Beleg vor. Zeitplan: Die Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027.
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Flachdach, Satteldach. Die Dachneigung muss zwischen 0 und 35 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 3 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Weitere Bebauung im Gebiet: Mehrfamilienhäuser.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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