Grundstücksradar für dieses Baugebiet aktivieren
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Die Stadt Nieheim führt Grundstücke im Gebiet „In den langen Breiten“ in ihrer kommunalen Grundstücksübersicht. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss
Für diese Tabellenzeile weist die kommunale Quelle keine Einheit aus. Die kommunale Tabelle nennt unter „Familienkomponente/Bodenpreis“ 15,00 Euro ohne Kinder, 13,00 Euro mit einem oder zwei Kindern und 11,00 Euro mit drei oder mehr Kindern. Die Stadt Nieheim führt Grundstücke im Gebiet „In den langen Breiten“ in ihrer kommunalen Grundstücksübersicht. Zusätzlich nennt die Tabelle 24,48 Euro Erschließungskosten und 3,57 Euro Kanal- und Wasseranschlussbeitrag. Quelle zur Beschreibung
Hinweis zur Lage: Der markierte Punkt ist eine Näherung. Das Baugebiet liegt innerhalb des eingezeichneten Bereichs in Nieheim.
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aktuell keine Infos zur Vergabe von Grundstücken
Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe vor, ob und wann Grundstücke vergeben werden. Bitte die Originalquelle prüfen. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Nieheim nachfragen.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Der Plan bestimmt, welche Dachformen erlaubt sind, damit das Baugebiet ein einheitliches Bild bekommt. Das Satteldach hat zwei geneigte Flächen, das Walmdach vier, das Pultdach eine und das Flachdach keine. Die Dachform entscheidet mit, wie dein Haus aussieht und ob das Dachgeschoss als Wohnraum taugt.
Die Dachneigung ist der Winkel der Dachflächen. Eine Spanne wie 20° bis 45° heißt: flacher oder steiler darf das Dach nicht sein. Je steiler das Dach, desto mehr nutzbarer Wohnraum entsteht im Dachgeschoss.
Für Hauptgebäude sind Satteldächer mit 35 bis 46 Grad festgesetzt; untergeordnete Pultdächer können ausnahmsweise zugelassen werden. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Das Baurecht steht, eine öffentliche Vergabe ist aber nicht belegt. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Nieheim nachfragen.
Familienkomponente beim Bodenpreis nach Kinderzahl.
11 bis 15 €/m².
Der Bebauungsplan lässt folgende Dachformen zu: Satteldach. Die Dachneigung muss zwischen 35 und 46 Grad liegen.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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