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Das Baugebiet Sommersell liegt in Sommersell in Nieheim. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
Die Stadt nennt für Sommersell einen Bodenpreis von 9,00 Euro je Quadratmeter sowie gesonderte Anschluss- und Erschließungskosten. Der Änderungsbereich liegt im Westen Sommersells zwischen der K 71 und der aus der Ortsmitte nach Westen führenden Erschließungsstraße. Das Gebiet Sommersell wird durch den Bebauungsplan Nr. 2 und dessen 1. Änderung mit teilweiser Aufhebung erfasst. Quelle zur Beschreibung
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Zusammengetragen aus den offiziellen Vergabe- und Vermarktungsunterlagen der Kommune. Verbindlich ist die jeweilige Bekanntmachung der Stadt.
Aktuell keine Infos zur Vergabe von Grundstücken
Uns liegt keine bestätigte aktuelle Angabe vor, ob und wann Grundstücke vergeben werden. Bitte die Originalquelle prüfen. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Nieheim nachfragen.
Der Steckbrief bündelt verifizierte, öffentlich belegte Eckdaten zu Sommersell in einer klaren, gut lesbaren Ausgabe. Grundlage sind die hinterlegten Originalquellen. Du bekommst wichtige Festsetzungen und den aktuellen Planungsstand verständlich erklärt. Der Steckbrief trifft keine Aussage zur Verfügbarkeit oder Vergabe.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Stadt — wird von der amtlichen Quelle geladen
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
GRZ 0,4, GFZ 0,8 und höchstens zwei Vollgeschosse stammen aus dem Offenlegungsexemplar der 1. Änderung für Teilbereich 2. Dachfestsetzungen unterscheiden sich nach Teilbereich. Amtliche Quelle zu diesen Hinweisen
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Neueste Quellenmeldung: Juli 2026
Das Baurecht steht, eine öffentliche Vergabe ist aber nicht belegt. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Nieheim nachfragen.
9 €/m².
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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